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15. Mai 2026 - 10 Min - GPSR Pro Redaktion

EU Responsible Person für Shopify-Shops: Was, Wann, Wer

Die EU-verantwortliche Person (AR) ist Pflicht für alle Drittland-Produkte. Hier sind die drei Wege, wie du sie bekommst, und was sie kostet.

Wer Konsumprodukte aus China, Großbritannien, der Türkei oder einem anderen Drittland in die EU verkauft, braucht laut Artikel 4 GPSR eine verantwortliche Person mit Sitz in der Europäischen Union. Diese Person, im Englischen Authorised Representative oder kurz AR, ist der erste Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden, haftet im Schadensfall mit und steht im Impressum jeder Produktseite.

Für viele Shopify-Händler ist dieser Punkt der teuerste Posten in der GPSR-Compliance. Externe Dienste rufen 1.500 bis 1.800 Euro pro Jahr auf, integrierte App-Lösungen sind deutlich günstiger. Dieser Artikel zeigt die drei Wege, einen AR zu bestellen, mit klaren Empfehlungen je Shop-Profil.

Was macht die EU-verantwortliche Person?

Die Aufgaben sind in Artikel 4 Absatz 3 GPSR aufgelistet:

  1. Sicherstellen, dass eine Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorliegt.
  2. Sicherstellen, dass die Produkte korrekt mit Pflichtangaben gekennzeichnet sind.
  3. Den Behörden auf Anfrage alle Unterlagen in einer Amtssprache des Mitgliedsstaates bereitstellen.
  4. Mit den Behörden bei Maßnahmen zur Risiko-Beseitigung kooperieren.
  5. Verbraucher und Behörden über Sicherheitsprobleme informieren.

Wichtig: Der AR ist nicht zwingend selbst haftbar für die Produktsicherheit, aber er ist haftbar dafür, dass die genannten Pflichten erfüllt werden. Wenn der AR Anfragen ignoriert oder Dokumente nicht herausgibt, haftet er persönlich.

Wann brauche ich einen AR?

Die Pflicht trifft jeden, der Produkte aus einem Drittland in die EU einführt, und es keinen anderen EU-ansässigen Akteur in der Lieferkette gibt. Das gilt für drei typische Shopify-Konstellationen:

Dropshipper aus Drittländern. Wenn dein Lieferant in China sitzt und direkt an den Endkunden in der EU versendet, brauchst du einen AR. Auch dann, wenn du selbst in der EU sitzt.

Importeure mit Eigenlager in der EU. Wenn du chinesische, britische oder US-amerikanische Produkte importierst und in deinem deutschen Lager hast, brauchst du einen AR, wenn der Hersteller keinen eigenen EU-Sitz hat.

Marken mit Drittland-Produktion. Eigenmarken-Produkte, die in der Türkei, Vietnam oder Marokko produziert werden, brauchen ebenfalls einen AR, auch wenn das Branding deutsch ist.

Keinen AR brauchst du, wenn:

  • Alle deine Produkte in der EU produziert werden.
  • Der Hersteller selbst eine EU-Niederlassung hat und auf der Produktseite als verantwortlich genannt wird.
  • Du nur als reiner Wiederverkäufer EU-produzierter Markenware agierst.

Die drei Wege zum AR

Weg 1: Eigene Person benennen

Du benennst dich selbst oder einen Mitarbeiter zur verantwortlichen Person. Das ist die kostengünstigste Variante, aber juristisch heikel. Die benannte Person haftet persönlich, und die Bereitstellung von Unterlagen, Behörden-Korrespondenz und Sprach-Anforderungen müssen intern abgebildet werden. In der Praxis empfehlenswert nur für Shops mit eigenem Compliance-Team.

Kosten: Null direkte Kosten, aber interner Zeitaufwand von 3 bis 10 Stunden pro Monat plus Haftungsrisiko.

Weg 2: Externer AR-Dienstleister

Spezialisten wie EAS Project, Avask oder EU Compliance Partner übernehmen die Rolle. Sie sind in der Regel Anwaltskanzleien oder spezialisierte Compliance-Firmen. Du bekommst eine deutsche Geschäftsadresse, eine offizielle Kontaktperson und ein Behörden-Frontend.

Kosten:

  • EAS Project: 1.790 Euro pro Jahr
  • Avask: 1.500 Euro pro Jahr
  • EU Compliance Partner: 990 Euro pro Jahr für Basis-Pakete
  • Kleinere Anbieter: ab 600 Euro pro Jahr

Pro: Etablierte Anbieter, oft mit Haftpflicht. Contra: Hohe Fixkosten, oft langfristige Verträge, getrennte Verwaltung von App-Daten und AR-Daten.

Weg 3: Kuratiertes Verzeichnis qualifizierter EU-AR-Anbieter

Compliance-Apps wie GPSR Pro verlinken im Dashboard ein kuratiertes Verzeichnis qualifizierter EU-AR-Anbieter. GPSR Pro ist dabei NICHT selbst Vertragspartner und vermittelt nicht — du wählst einen Anbieter und schließt den Vertrag direkt ab.

Aktuell im Verzeichnis u. a.:

  • Authorized Representative Service (authorized.eu, NL): ab ~€90/Jahr/Produkt
  • OBELIS (obelis.net, BE): Medizinprodukte, Kosmetik, Maschinen
  • EAS Authorised Representative (eas-and.com): Medizin, Maschinen
  • Eurepresentative (eurepresentative.eu, NL): Generalist
  • Casaforte EU AR Service (casaforte-ar.com, IT): Generalist, mehrsprachig

Pro: Vorgefilterte, etablierte Anbieter; transparente Schwerpunkte; direkter Vertrag ohne Vermittler. Contra: Preise und Vertragsbedingungen verhandelst du direkt mit dem Anbieter.

Welcher Weg passt zu welchem Shop?

Shops unter 50 Produkten, EU-Sourcing: Kein AR nötig.

Shops unter 250 Produkten, Drittland-Sourcing: Ein Anbieter aus dem GPSR-Pro-Verzeichnis (z. B. authorized.eu ab ~€90/Jahr/Produkt) oder eurepresentative.eu — günstig im Einstieg, monatlich oder jährlich.

Shops mit 250 bis 5.000 Produkten: Generalisten wie Eurepresentative oder OBELIS aus dem Verzeichnis — Konditionen direkt verhandeln. Faktor-Entscheidung: Schwerpunkt des Anbieters (z. B. Medizinprodukte vs. Elektronik) und Sprachen-Abdeckung.

Enterprise und Marketplace-Verkäufer: Externer Dienstleister mit Anwalts-Hintergrund. Hier zählen Haftpflicht-Deckung und etablierte Behörden-Beziehungen mehr als Tooling-Eleganz.

Was bei einem Wechsel zu beachten ist

Ein AR-Wechsel ist juristisch unkompliziert, technisch aber mit drei Pflichten verbunden:

  1. Aktualisierung der Produktseiten. Alle Pflichtangaben mit AR-Name und Adresse müssen neu gerendert werden, in allen Sprachen.
  2. Meldung an Behörden bei laufenden Verfahren. Wenn ein Verfahren mit deinem alten AR läuft, muss die Behörde informiert werden.
  3. Übergabe der Unterlagen. Risikobewertungen, Konformitätserklärungen, Vorfall-Meldungen müssen lückenlos an den neuen AR übergeben werden.

Wenn du den AR über einen Anbieter aus dem GPSR-Pro-Verzeichnis beauftragst, klärt der Anbieter Punkt 1 mit dir direkt — die anderen beiden bleiben manuelle Aufgaben in deinem Shop.

Typische Fallen

Falle 1: AR im Impressum statt am Produkt. Der AR muss am Produkt oder in der Produktinformation genannt sein, eine Nennung nur im Impressum reicht nicht.

Falle 2: AR ohne deutsche Anschrift. Manche Anbieter haben Sitz in Estland oder Bulgarien. Das ist rechtlich zulässig, kann aber bei deutschen Behörden zu sprachlichen Komplikationen führen.

Falle 3: AR-Vertrag nicht schriftlich. Behörden verlangen im Prüf-Fall den Mandats-Vertrag zwischen Hersteller und AR. Eine mündliche oder formlos digitale Beauftragung reicht nicht.

Falle 4: AR ohne Haftpflicht. Wenn der AR im Schadensfall haftet, du aber kein Versicherungs-Backing nachweisen kannst, kannst du im Regress haften. Achte auf Haftpflicht-Deckung mindestens 1 Mio. Euro.

Fazit

Die EU-verantwortliche Person ist Pflicht, kein Nice-to-have. Wer ohne AR aus dem Drittland verkauft, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro und Vertriebsverbote. Eine günstige Variante ist die Beauftragung über einen Anbieter aus einem kuratierten Verzeichnis (z. B. im GPSR-Pro-Dashboard), die teuerste sind externe Kanzleien. Beide haben Berechtigung, je nach Shop-Größe und Compliance-Anforderung.

Wenn du bisher noch keinen AR hast, ist die Bestellung in wenigen Stunden erledigt. Warte nicht, bis die erste Behörden-Anfrage kommt, denn dann zählen Tage.

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